Energieberatung ist Voraussetzung für Fördermittel

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Gebäudeenergieausweis Pflicht und zwar für alle Haus- eigentümer, die vermieten oder verkaufen wollen. Ab 1. Juli 2009 wird diese Regelung auch auf Gewerbeobjekte ausgeweitet.

Ausgestellt wird der Ausweis nur von zugelassenen Sachverständigen. Als Architekten kennen wir alle bauphysikalischen Zusammenhänge. Darum haben wir unsere Kompetenz auf den Bereich der Energieberatung ausgeweitet. Wir sind sowohl bei der bafa als auch bei der dena als Energieberater registriert.

  • bafa Nr. 101837
  • dena Nr. 311116

Das bieten wir Ihnen als Energieberater:

  • Vor-Ort-Beratung
  • Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
  • Einwerben von Fördermitteln

Vor-Ort-Beratung

Architekten - Hameln - Architekturbüro Dipl.Ing. Norbert Kosel - Hameln - für Architektur in Hameln - Ihr Architekt - Bauplanung - Energieberatung Hameln - Passivhaus Hannover

Wir erfassen vor Ort mögliche Schäden und/oder Schwachstellen Ihres Gebäudes, analysieren ihre Wirkung auf die Energiebilanz der Immobilie und sprechen auf der Basis dieser Ergebnisse Modernisierungsempfehlungen aus.

Mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung dokumentieren wir die Amortisation der Maßnahmen.


Die Energieberatung selbst wird vom Bundeswirtschaftsministerium derzeit mit 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und mit 360 Euro für Mehrfamilienhäuser bezuschusst und ist auch als Grundlage zur Beantragung zinsgünstiger KfW-Kredite verwendbar.

Energieausweise

Bei der Erstellung des Energieausweises wird das Gebäude hinsichtlich seines Heizenergieverbrauchs bewertet und eingeordnet. Das erleichtert die Vergleichbarkeit von Immobilien unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Energiekosten.

Architekten - Hameln - Architekturbüro Dipl.Ing. Norbert Kosel - Hameln - für Architektur in Hameln - Ihr Architekt - Bauplanung - Energieberatung Hameln - Passivhaus Hannover

Der verbrauchs­orientierte Energieausweis berücksichtigt die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Kalenderjahre des Gebäudes. Diese hängen stark vom jeweiligen Nutzerverhalten ab. Daher ist diese Art der Bewertung nur bedingt aussagekräftig, für die aktuellen Anforderungen des Gesetzgebers jedoch ausreichend.

Alternativ dazu basiert der bedarfsorientierte Energieausweis auf einer Analyse des Gebäudes und seiner energetisch relevanten Ausstattung (Heizungssystem, Wärmedämmeigenschaften, etc.).

Dieses Verfahren ist aufwändiger, führt aber zu nutzerunabhängigen Werten und enthält darüber hinaus verwertbare Angaben zu Modernisierungsempfehlungen.

Einwerben von Fördermitteln

Wer sein Haus energetisch saniert, kann auf verschiedene Fördermittelangebote zurück- greifen. Wir ermitteln für unsere Kunden die geltenden Förderprogramme und helfen beim Einwerben der Gelder.

Übrigens: Wer mit Fördermitteln sanieren will, muss vorab einen Energieberater konsultieren. Auch die Kosten für diese Beratung werden von den Trägern der Förderprogramme teilweise übernommen.

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